Hausordnung

Liebe Gäste,
um euch das Gemeinschaftserlebnis Kino so angenehm wie möglich zu gestalten, bedarf es einiger Hausregeln, über die wir euch im Folgenden informieren. Das Hausrecht wird durch die Leitung des Kinos und der Bar ausgeübt. Bitte folge den Anweisungen unseres Personals.

  1. Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarte ist auf Verlangen unseres Personals vorzuzeigen.

  2. Unser Personal ist berechtigt, aus Kulanz und im eigenen Ermessen Tickets bis zum Beginn einer Vorstellung zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nur dann, wenn die Vorführung nicht stattfindet oder deutlich vor dem Abspann abgebrochen wird. Bei Verlust eines Tickets besteht kein Anspruch auf ein Ersatzticket.
     
  3. Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) hängen in unseren Kinos aus, die Altersfreigaben unserer Filme findest du im Kinoprogramm auf unserer Homepage. Bei bestehenden Zweifeln über das Alter unserer minderjährigen Gäste sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann (durch den Personalausweis, Pass, Schülerausweis), darf daher keinen Eintritt erhalten. Dafür bitten wir um Verständnis.
     
  4. Wir sind nicht nur ein Kino, sondern haben auch einen konzessionierten und behördlich kontrollierten Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren usw. anzubieten. Mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren dürfen in unseren Räumen und der Bar nicht verzehrt werden. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und sie aus unseren Räumen verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
     
  5. Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.
     
  6. Das Mitbringen von Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist untersagt.
     
  7. Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen / Rauschmitteln die Räume betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

Geltungsbereich für diese Hausordnung sind die Räume des Programmkinos Aalen sowie der Kinobar. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich das Programmkino Aalen jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie weitere Schritte nach eigenem Ermessen vor.

Wir danken für dein Verständnis und freuen uns, dich als Gast in unserem Kino begrüßen zu dürfen. Viel Spaß bei deinem Kinobesuch